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WEA in Wasserschutzgebieten




06.03.2015  Die Errichtung von Windenergieanalgen (WEA) erfährt derzeit einen regelrechten „Boom“ gerade auch in Nordrhein-Westfalen. Durch den „Windenergieerlass NRW“ (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung - Windenergie-Erlass vom 11.07.2011) ist zudem jede Kommune angehalten, der Windenergie „substanziellen Raum“ zu geben. Viele Städte und Gemeinden setzten nun im Zuge ihrer Flächennutzungsplanung Vorrangflächen für WEA fest.

Die Flächenauswahl richtet sich dabei sehr stark an Naturschutzbelangen sowie an der Frage des erforderlichen Abstands zu geschlossenen Siedlungen und zur Einzelbebauung aus. Nach dem Erlass wird davon ausgegangen, dass die Errichtung von Anlagen in der Zone III von Wasserschutzgebieten grundsätzlich und in der Zone II im Einzelfall möglich ist.

Aus hydrogeologisch-wasserwirtschaftlicher Sicht erscheint dieser eher pauschale Ansatz oft nicht befriedigend. Die verschiedenen Wasserschutzgebiete weisen oft sehr komplexe Einzugsgebiete auf und je nach Anlagengröße werden hier mehr oder weniger umfangreiche Erschließungs- und Gründungsarbeiten notwendig. Gerade bei der Flächennutzungsplanung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung sollten die Belange des Trinkwasserschutzes ausreichend Berücksichtigung finden. Dabei ist anzuraten, die hydrogeologisch-wasserwirtschaftlichen Verhältnisse aller potentiellen Vorranggebiete für Windenergieanlagen zu bewerten und nach dem Gefährdungspotential zu klassifizieren.

Erfolgt nach planerischer Abwägung die Ausweisung von Vorranggebieten in Wasserschutzgebieten, dann sollten die Belange des Grundwasserschutzes während der Bau- und Betriebsphase in detaillierten, an den Einzelfall angepassten „Sicherheitsplänen“ berücksichtigt werden. In diesen „Sicherheitsplänen“ sind konkrete, praxistaugliche Maßnahmen und Vorkehrungen festzulegen, mit denen die Risiken für die Trinkwassergewinnung minimiert werden können. Dabei ist eine enge Verzahnung zwischen den Anlagenbauern, den bauausführenden Unternehmen und den Fachplanern erforderlich.
Die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH hat in der jüngeren Vergangenheit bereits für mehrere Kommunen im Rahmen der Ausweisung von Vorranggebieten eine Risikoeinstufung von Flächen in Wasserschutzgebieten vorgenommen und wiederholt für Vorhabenträger konkrete Sicherheitspläne ausgearbeitet.

Nähere Auskünfte zum Thema gibt gerne Dr. Michael Kerth.



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