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BBodSchV-Novelle: Verwertung von Bodenmaterial

30.03.2022  Bei dem Online-Live-Seminar des BEW zur Verwertung von mineralischen Abfällen im Licht der neuen ErsatzbaustoffV und der novellierten BBodSchV am 03. März 2022 hat Dr. Michael Kerth einen Vortrag mit dem Titel "Verwertung von Bodenmaterial in der Gutachterpraxis" gehalten. In dem Vortrag ging es um die Neuregelungen vor allem auch bei der Probenahme, bei der vorgesehen ist, dass diese durch § 18 BBodSchG-Sachverständigen oder vergleichbar qualifizierte Person „zu entwickeln und zu begründen, zu begleiten und zu dokumentieren“ (§ 19 (1) BBodSchV-Neufassung), die Probenahme selbst aber durch eine akkreditierte oder notifizierte Untersuchungsstelle durchzuführen ist. Dabei gelten diese Regelungen ab dem 01.08.2028, d. h. der Verordnungsgeber hat hierfür eine lange Übergangszeit vorgesehen, damit sich alle Beteiligten auf diese Neuregelungen einstellen können.
Die Vortragsfolien können der angehängten PDF-Datei entnommen werden.

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