Niederschlagsversickerung Bebauungsplangebiet Gemeinde Schlangen

Im Frühjahr 2002 wurden durch die Dr. Kerth + Lampe GmbH im Bereich des Bebauungsplangebietes S 10 (6. Änderung) Unterschungen zur Klärung der Frage, ob für die hier geplanten Baumaßnahmen eine Niederschlagsversickerung möglich ist, durchgeführt.

Geplant war, die südwestliche Ecke des Bebauungsplangebietes für eine zentrale Versickerungsanlage für Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege) zu nutzen. Die geplante Anlage würde aber unmittelbar an einen Friedhof angrenzen.

Vor diesen Hintergrund sind im Hinblick auf die Versickerung von Niederschlagswasser daher neben dem ATV-Arbeitsblatt A 138, zusätzlich die Grundsätze der "Hygiene-Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Begräbnisplätzen" zu beachten.

Ensprechend dieser Richtlinie muss bei Einzelgräbern der Abstand zwischen Grabsohle und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand mindestens 0,7 m betragen. Dies entspricht einem Grundwasserflurabstand von 2,5 m.

Obwohl eine zentrale Versickerung an der ursprünglich geplanten Stelle nicht zu realisieren war, konnte in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Planungsbüro eine abgewandelte Lösung für die Versickerung gefunden werden.

Dieses Projekt wurde in enger Kooperation mit der Redeker GmbH in 32756 Detmold durchgeführt.

Ansprechpartner beim Auftraggeber:
Frau Gabriele Müller

Gemeinde Schlangen, Bauamt
Kirchplatz 5 - 6
33189 Schlangen

Telefon: (0 52 52) 9 81 - 0

E-Mail: info@schlangen-online.de

Ansprechpartner bei der Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH:
Dipl.-Geol. Dr. Michael Kerth, Dipl.-Biol. Stephan Sutmöller