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Renotifizierung als Untersuchungsstelle für die Probenahme nach § 18 BBodSchG









10.10.2019 

Die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH hat einen hohen Qualitätsanspruch bei der Bearbeitung umweltrelevanter Fragestellungen und Sachverhalte. Grundlage für die Beantwortung umweltrelevanter Fragestellungen ist eine fach- und sachgerechte Probenahme.

Bereits im Jahr 2006 unterzog sich die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH dem Notifizierungsverfahren als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG i. V. mit § 17 LBodSchG NW für die Probenahme. Dabei erfolgt die Notifizierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Eine erste Renotifizierung erfolgte 2011, 2018 stand nun eine erneute Renotifizierung an.

Mit der erfolgreichen, erneuten Notifizierung als Untersuchungsstelle weist die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH nach, dass sie die Probenahme den aktuellen Normen entsprechend durchführen kann und über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt, das eine jederzeitige Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Probenahmen gewährleistet.

Durch die jetzt erfolgte Notifizierung ist die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH auch für den Fall gewappnet, dass die derzeit im Entwurf vorliegende Novelle der BBodSchV in Kraft tritt. Dort ist vorgesehen, dass Bodenprobenahmen durch Sachverständige nach § 18 BBodSchG (oder vergleichbar qualifizierte Personen) geplant und begleitet werden müssen, während die Durchführung der Probenahme akkreditierten oder notifizierten Untersuchungsstellen vorbehalten sein soll.

Nähere Auskünfte zu dem Thema gibt gerne Martin Weiz.



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