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Briten-Abzug: Historische Erkundung und Orientierende Untersuchung von zwei Kasernenstandorten in Münster











19.09.2014 

Im Rahmen des bis 2018 vorgesehenen Abzugs der britischen Streitkräfte aus Deutschland werden schrittweise Standorte, so auch in Münster, freigezogen. Mit der Rückgabe der Liegenschaften an die Bundesrepublik Deutschland obliegt es dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW), die entsprechenden Standorte im Hinblick auf Altlasten zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

Für zwei Standorte in Münster, der York- und der Oxford-Kaserne, wurde  die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH vom BLB NRW zunächst mit der Historischen Erkundung und anschließend mit der Orientierenden Untersuchung beauftragt. Die Historische Erkundung wurde dabei gemeinsam mit Herrn Dr. Harald Mark von der MSP GmbH aus Bochum durchgeführt.

Die Vorgehensweise bei den Untersuchungen orientiert sich dabei eng an den „Arbeitshilfen Boden– und Grundwasserschutz“ (AH BoGwS), die von der OFD Niedersachsen als Leit-OFD für die Bearbeitung von schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserverunreinigungen auf Bundesliegenschaften erarbeitet wurden.

Beide Kasernen wurden in der zweiten Hälfte der 1930er für die Wehrmacht (Luftwaffennachrichten-  bzw. Flak-Einheiten) errichtet. Insbesondere das Gelände der York-Kaserne wurde im 2. Weltkrieg wegen der Nachbarschaft zu einem Militär-Flughafen stark bombardiert, so dass im Vorfeld der örtlichen Untersuchungen eine entsprechende Überprüfung auf Kampfmittel erfolgen musste. Nach dem Krieg wurden die Kasernen von verschiedenen Einheiten der Briten übernommen und bis 2012 bzw. 2013 genutzt.

Die Liegenschaften mit einer Größe von rund 50 ha (Oxford-Kaserne) bzw. rund 27 ha (York-Kaserne) bieten für die Stadt Münster auf Grund der Lage an Hauptverkehrsstraßen und der Nähe zu aktuellen städtebaulichen Entwicklungsschwerpunkten (Gewerbeansiedlung, Hochschulstandorte usw.) ein großes Potential für eine hochwertige Nachfolgenutzung. Die durchgeführten Untersuchungen bieten neben der Abklärung des Gefahrenverdachts dabei auch eine erste Grundlage zur Beurteilung des „Kontaminationsrisikos“ dieser Liegenschaften. 

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Stephan Sutmöller.



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