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Erneute Zulassung als Untersuchungsstelle für die Probenahme

13.01.2012  Ende 2005 war die Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG und § 17 LBodSchG NW für den Bereich Probenahme zugelassen worden. Diese Zulassung war wie üblich auf fünf Jahre und damit bis Ende 2011 befristet.

Im Mai 2011 wurde daher beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen die erneute Zulassung als Untersuchungsstelle für die Probenahme beantragt. Angestrebt wurde die erneute Zulassung in den Bereichen P1 „Feststoffprobenahme", P2 „Bodenkundlich geprägte Probenahme", P3 „Probenahme von Grund-, Oberflächen- und Sickerwasser" sowie P4 Probenahme von Bodenluft und Deponiegas". Hierzu war unter anderem ein Qualitätsmanagementhandbuch einschließlich von Standardarbeitsanweisungen für alle Probenahmeverfahren vorzulegen.

Das im Rahmen der Zulassung übliche Audit durch das LANUV fand im November 2011 statt. Schwerpunkt dieses Audits war auf Wunsch des LANUV die Grundwasserprobenahme, deren Durchführung entsprechend der einschlägigen Standards in der Praxis nachzuweisen war.

Mit Übersendung der neuen Zulassungsurkunde im Januar 2012 konnten wir dann den Kraftakt des neuen Zulassungsverfahrens erfolgreich abschließen!

Bei den beiden Auditoren des LANUV möchten wir uns für die konstruktive Kritik und die Anregungen beim Audit bedanken. Das Bessere ist der Feind des Guten – und auch im Bereich Probenahme möchten wir uns natürlich im Interesse unserer Kunden ständig verbessern!

Für weitere Informationen steht Dr. Michael Kerth gerne zur Verfügung.

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