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Überlegungen zur praktischen Umsetzung der bodenschutzrechtlichen Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED)

06.11.2012 

Auf dem 13. Niedersächsischen Bodenschutzforum in Hannover war auch die rechtliche und praktische Umsetzung der IED ein wichtiges Thema. Dabei standen die Anforderungen an den „Bericht über den Ausgangszustand“ im Vordergrund. Entsprechend Artikel 22 der IED ist ab 2013 bzw. 2015 für alle Anlagen, die unter die IED fallen (etwa 9.000  in Deutschland), im Antragsverfahren für die Errichtung oder die wesentliche Änderung vor der Inbetriebnahme ein solcher Bericht vorzulegen.

Als Mitglied des ITVA-Arbeitskreises zur IED hat dort Dr. Michael Kerth einen Vortrag gehalten, in dem er sich mit konkreten Fragestellungen der praktischen Umsetzung auseinandergesetzt hat. Die Besonderheiten der Erstellung eines Berichts über den Ausgangszustand sind insbesondere

  • die Erfordernis, ggf. auf eine Vielzahl von „relevanten gefährlichen Stoffen“, für die ggf. noch keine normierten Probenahme- und Analysenverfahren vorliegen, zu untersuchen und
  • die Notwendigkeit, die Untersuchungen so auszulegen, dass nach Stilllegung der Anlage ein quantifizierender Vergleich zwischen Ausgangs- und Endzustand möglich ist.

Der Vortrag von Dr. Michael Kerth zu „Überlegungen zur praktischen Umsetzung der bodenschutzrechtlichen Anforderungen der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) steht hier zum Download bereit. 



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