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Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen




23.05.2012 

Mit Erlass vom 06. Dezember 2011 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine „Vollzugshilfe“ eingeführt, die „Orientierungswerte“ (Obergrenzen) für die Ablagerung von Abfällen mit organischen Schadstoffen auf Deponien enthält.

Hintergrund dieser Vollzugshilfe ist, dass die Deponieverordnung (DepV Stand 2009) nur für wenige organische Schadstoffe bzw. Deponieklassen Zuordnungswerte vorgibt. In der Vollzugshilfe werden daher „Orientierungswerte“ für BTEX, PAK, MKW, LHKW, PCB und PCDD/PCDF sowie dioxinähnliche PCB gegeben.

Da bei zukünftigen Änderungs- und Neugenehmigungen die „Orientierungswerte“ von den Behörden als Richtschnur genommen werden, ist mittelfristig damit zu rechnen, dass sich entsprechende Verschiebungen der Abfallströme ergeben werden. Inwieweit dies zu Preissteigerungen für höher mit organischen Schadstoffen belastete Abfälle führen wird, bleibt abzuwarten.

Für die Altlastensanierung ist von besonderer Bedeutung, dass „die zuständige Behörde bei Abfällen aus dem Rückbau einer Deponie oder einer Altlast Überschreitungen einzelner Orientierungswerte zulassen“ kann.

Nähere Auskünfte erteilt gerne Andreas Lampe.

Der Erlass steht nachfolgend als Download bereit.



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