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Die neue TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen

30.11.2010  Die alte „TRGS 524 - Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" wurde mit der Zielsetzung, sie an die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung anzupassen, vollständig überarbeitet und unter dem neuen Titel „TRGS 524 - Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" veröffentlicht. In der Neufassung wurden die Bestimmungen der „BGR 128 - Kontaminierte Bereiche" mit denen der alten TRGS 524 zusammengeführt.

Der Anwendungsbereich der neuen TRGS 524 entspricht weitgehend dem Anwendungsbereich der alten TRGS und dem der BGR 128. Einzige Ausnahme ist, dass in der TRGS 524 nur noch ausschließlich Kontaminationen durch Gefahrstoffe behandelt werden. Für Tätigkeiten in Bereichen, die durch Biologische Arbeitsstoffe kontaminiert sind, ist die TRGS 524 nicht anzuwenden.

Sachkundige nach BGR 128 müssen weder einen neuen Lehrgang nach TRGS 524 besuchen noch die Sachkunde-Bescheinigung umschreiben lassen.

Zur Erfüllung der Anforderung an eine „regelmäßige“ Aktualisierung der Kenntnisse als Fachkundige Person nach TRGS 524 wird eine 5-Jahres-Frist als angemessen angesehen.

Einen entsprechenden Lehrgang zur Auffrischung hat Herr Stephan Sutmöller im November 2010 absolviert.



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